Gesetze / Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes sowie sonstiger versorgungsrechtlicher Vorschriften
BeamtVGÄndG 1993Art 9 Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes und des Kindererziehungszuschlagsgesetzes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG%C3%84ndG%201993/9#abs-1 (1) Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Beamtenversorgungsgesetzes und des Kindererziehungszuschlagsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVG%C3%84ndG%201993/9#abs-2 (2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Soldatenversorgungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.